Rufzeichenplan in Deutschland

Der Rufzeichenplan für Deutschland DL

Der erste Teil deutscher Amateurfunkrufzeichen heißt Präfix und besteht aus einem 2-buchstabigen Begriff (DA - DR ohne DE und DI), einer Ziffer (0-9) und einem meist 2- oder 3-buchstabigen zweiten Teil, dem Suffix.

Für Klubstationen gibt es auch Rufzeichen mit 1-buchstabigen oder 4- bis 7-stelligen Suffixen.

Die Rufzeichen werden gemäß dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) entsprechend diesem Rufzeichenplan zugeteilt.

1. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen

Siehe unter „Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen" in dieser Rubrik.

2. Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen

Siehe unter „Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen" in dieser Rubrik.

3. Bei besonderen allgemeinen Anlässen können auch Klubstationsrufzeichen befristet zugeteilt werden, die anstelle des 1-buchstabigen Suffixes einen aus 4 bis 7 Zeichen bestehenden Suffix haben. Das letzte Zeichen im Suffix muss immer ein Buchstabe sein.

4. Rufzeichen für Kurzzeitzulassungen für ausländische Funkamateure ohne Wohnsitz in Deutschland bestehen aus dem Heimatrufzeichen mit vorangestelltem „DL/" bei Klasse A bzw. vorangestelltem „DO/" bei Klasse E oder aus einem entsprechenden personengebundenen Rufzeichen.

5. Zulässige Kennungen zum Betrieb von leistungsschwachen Amateurfunksendern zu Peilzwecken gemäß § 11 Abs. 2 AFuV sind: MO, MOE, MOI, MOS, MOH sowie MO5.

6. Rufzeichen, die im Widerspruch zu § 2 Nr. 1 oder 2 AFuG stehen oder irreführend sein könnten, werden nicht vergeben; beispielsweise Rufzeichen, die international festgelegte Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitszeichen (SOS, XXX, TTT, YYY, DDD, JJJ, MAYDAY, PAN) oder Q-Gruppen (QOA bis QUZ) beinhalten.

7. International gebräuchliche Rufzeichenzusätze im Sinne von § 11 Abs. 3 AFuV, die an das Rufzeichenende angehängt werden können, sind:

a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem Landfahrzeug oder an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das Zeichen „/m", bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil",

b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet, das Zeichen „/mm", bei Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil",

c) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs das Zeichen „/am", bei Sprechfunkverkehr die Wörter „aeronautisch mobil",

d) beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend ortsfest betriebenen Amateurfunkstelle das Zeichen „/p", bei Sprechfunkverkehr das Wort „portabel",

e) aus betrieblichen Gründen notwendige Zusätze, die vom Rufzeichen mit einem Bindestrich „-" oder einem Schrägstrich „/" getrennt werden.

8. Bei der Rufzeichenbildung werden die Ziffern 0-9 und die 26 Buchstaben des Alphabets (ohne Ä, Ö, Ü und ß) verwendet.